Durchführungsverordnung (EU) 2016/2023 der Kommission vom 18. November 2016 zur Zulassung von Natriumbenzoat, Kaliumsorbat, Ameisensäure und Natriumformiat als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Zulassung
Die im Anhang genannten Zusatzstoffe, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen sind, werden als Zusatzstoffe in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
Das im Anhang aufgeführte Natriumbenzoat und die dieses enthaltenden Futtermittel, die vor dem 9. Juni 2017 in Übereinstimmung mit den vor dem 9. Dezember 2016 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet wurden, können bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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