Durchführungsverordnung (EU) 2016/2253 der Kommission vom 14. Dezember 2016 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Südafrika
Text
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Article 1
Für Erzeugnisse mit Ursprung in Südafrika werden die im Anhang aufgeführten Zollkontingente der Union eröffnet.
Article 2
Die im Anhang aufgeführten Zollkontingente werden nach den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 verwaltet.
Article 3
Die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2793/1999 des Rates wird im Einklang mit Protokoll Nr. 4 zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits ausgesetzt.
Article 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. November 2016.
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