Beschluss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zur Bestätigung, dass zwischen ohne Auftrag abgegebenen Bonitätsbeurteilungen bestimmter ECAI und in Auftrag gegebenen Bonitätsbeurteilungen derselben ECAI keine Qualitätsunterschiede bestehen
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Article 1
Für die Zwecke von Artikel 138 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bestätigt die EBA, dass zwischen ohne Auftrag abgegebenen Bonitätsbeurteilungen der im Anhang aufgeführten ECAI und in Auftrag gegebenen Bonitätsbeurteilungen dieser ECAI keine Qualitätsunterschiede bestehen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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