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Seqlense EUR-Lex

Beschluss des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 12. Oktober 2016 zur Änderung des Beschlusses ESRB/2011/1 zur Verabschiedung der Geschäftsordnung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB/2016/13)

CELEX
32016Y1125(01)
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-10-12
In force since
2016-12-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article Artikel Änderungen

„(4 Der Vorsitzende des ESRB legt die Protokollentwürfe den Mitgliedern des Verwaltungsrats zur Kommentierung und Genehmigung im schriftlichen Verfahren spätestens zwei Wochen nach der Sitzung oder, wenn dies nicht möglich ist, bei der nächsten Sitzung vor. Der Leiter des ESRB-Sekretariats unterzeichnet sie, sobald sie genehmigt sind.“

„(3 Der Leiter des ESRB-Sekretariats bereitet die Ergebnisprotokollentwürfe der Sitzungen des Lenkungsausschusses vor und legt sie den Mitgliedern des Lenkungsausschusses zur Kommentierung und Genehmigung im schriftlichen Verfahren vor, in der Regel vor der folgenden Sitzung des Verwaltungsrats. Die Ergebnisprotokolle werden vom Leiter des ESRB-Sekretariats unterzeichnet.“

„(2 Warnungen und Empfehlungen des ESRB werden vom Verwaltungsrat verabschiedet und zur Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit dem Beschluss des Verwaltungsrats vom Leiter des ESRB-Sekretariats unterzeichnet.“

Relations

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