Stellungnahme der Kommission vom 14. März 2017 zum Plan zur Änderung der Ableitung radioaktiver Stoffe am Standort der Springfields Fuels Ltd im Vereinigten Königreich gemäß Artikel 37 des Euratom-Vertrags (Nur der englische Text ist verbindlich) 2017/C 81/01 Die nachstehende Bewertung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Euratom-Vertrags und unbeschadet möglicher weiterer Prüfungen, die gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den aus ihm und dem abgeleiteten Recht erwachsenden Pflichten durchzuführen sind. Am 6. September 2016 erhielt die Europäische Kommission von der Regierung des Vereinigten Königreichs gemäß Artikel 37 des Euratom-Vertrags die Allgemeinen Angaben zum Plan zur Änderung der Ableitung radioaktiver Stoffe am Standort der Springfields Fuels Ltd.
Auf der Grundlage dieser Angaben und nach Anhörung der Sachverständigengruppe nimmt die Kommission wie folgt Stellung: 1. Der Standort der Springfields Fuels Ltd liegt 210 km von der nächstgelegenen Landesgrenze eines anderen Mitgliedstaats (in diesem Fall Irlands) entfernt. 2. Aufgrund der geplanten Änderung wird ein regulatorischer Ableitungsgrenzwert für luftgetragenes Krypton-85 eingeführt, während alle sonstigen regulatorischen Ableitungsgrenzwerte unverändert bleiben. 3. Es ist nicht davon auszugehen, dass die geplante Änderung im Normalbetrieb eine gesundheitlich signifikante Exposition der Bevölkerung in einem anderen Mitgliedstaat zur Folge haben wird, wobei die Dosisgrenzwerte der Richtlinie über die grundlegenden Sicherheitsnormen sowie der neuen Richtlinie über die grundlegenden Sicherheitsnormen zugrunde gelegt werden.
4. Im Falle einer nicht geplanten Freisetzung radioaktiver Stoffe nach einem Störfall der in den Allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung wären die Dosen, die von der Bevölkerung eines anderen Mitgliedstaats wahrscheinlich aufgenommen würden, unter Berücksichtigung der Referenzwerte der neuen Richtlinie über die grundlegenden Sicherheitsnormen gesundheitlich nicht signifikant. Nach Ansicht der Kommission ist somit nicht davon auszugehen, dass die Durchführung des Plans zur Änderung der Ableitung radioaktiver Stoffe am Standort der Springfields Fuels Ltd im Vereinigten Königreich im Normalbetrieb oder bei einem Störfall der in den Allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung eine gesundheitlich signifikante radioaktive Kontamination des Wassers, Bodens oder Luftraums eines anderen Mitgliedstaats verursachen wird, wobei die Bestimmungen der Richtlinie über die grundlegenden Sicherheitsnormen sowie der neuen Richtlinie über die grundlegenden Sicherheitsnormen zugrunde gelegt werden.
Brüssel, den 14. März 2017 Für die Kommission Miguel Arias Cañete Mitglied der Kommission