Beschluss (EU) 2017/3 des Rates vom 19. Dezember 2016 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über den gegenseitigen Zugang zum Fischfang im Skagerrak für Schiffe unter der Flagge Dänemarks, Norwegens und Schwedens
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über den gegenseitigen Zugang zum Fischfang im Skagerrak für Schiffe unter der Flagge Dänemarks, Norwegens und Schwedens wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 7 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
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