Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2017/1359 der Europäischen Zentralbank vom 18 Mai 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2017/13)

CELEX
32017D0013
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2017-05-18
In force since
2017-07-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung

1 Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe j des Beschlusses (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) erhält folgende Fassung: „j) ist kein Unternehmen in privatem oder öffentlichem Eigentum, i) dessen Hauptgeschäftszweck in der schrittweisen Veräußerung seiner Vermögenswerte und Einstellung seines Geschäftsbetriebs besteht oder ii) das eine Vermögensverwaltungs- oder Veräußerungsgesellschaft ist, die zur Förderung der Restrukturierung und/oder Abwicklung im Finanzsektor eingerichtet wurde , einschließlich für die Vermögensverwaltung gegründete Zweckgesellschaften, die aus einer Abwicklungsmaßnahme in Anwendung eines Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates oder gemäß den nationalen gesetzlichen Bestimmungen zur Umsetzung von Artikel 42 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hervorgehen;

2 Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe k des Beschlusses (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) wird gestrichen.

Article 2 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 21. Juli 2017 in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions