Beschluss (EU) 2017/43 des Rates vom 12. Dezember 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ bezüglich der Aktualisierung der Anhänge XXI-A bis XXI-P zur Annäherung der Regelungen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit Artikel 465 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (im Folgenden „Abkommen“) eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ bezüglich der Aktualisierung des Anhangs XXI des Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses dieses Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
2 Geringfügige technische Korrekturen des Beschlussentwurfs können von den Vertretern der Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ ohne weiteren Beschluss des Rates der Europäischen Union vereinbart werden.
Article 2
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 465 des Abkommens eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ bezüglich der befürwortenden Stellungnahme zu dem umfassenden Fahrplan zu vertreten ist, beruht auf dem in Artikel 1 Absatz 1 genannten Entwurf eines Beschlusses dieses Ausschusses.
Article 3
Die Beschlüsse des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“ werden nach ihrer Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Anhang XXI des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits wird durch die diesem Beschluss beigefügte aktualisierte Fassung des Anhangs ersetzt.
Article 2
Zu dem umfassenden Fahrplan, der mit der Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 24. Februar 2016 (Nr. 175-p) gebilligt und von der Regierung der Ukraine am 24. Februar 2016 angenommen wurde, wird eine befürwortende Stellungnahme abgegeben.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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