Durchführungsbeschluss (EU) 2017/122 der Kommission vom 23. Januar 2017 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf Aufträge für Tätigkeiten im Bereich der Torfgewinnung in Finnland (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 237) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Richtlinie 2014/25/EU gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die die Gewinnung bzw. den Großhandelsvertrieb von Torf in Finnland ermöglichen sollen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Finnland gerichtet.
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