Durchführungsbeschluss (EU) 2017/168 der Kommission vom 31. Januar 2017 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der „Internet Engineering Task Force“, auf die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bezug genommen werden kann (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Auf die im Anhang aufgeführten technischen Spezifikationen der „Internet Engineering Task Force“ kann bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bezug genommen werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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