Beschluss (EU) 2017/190 der Kommission vom 1. Februar 2017 zur Ermächtigung Frankreichs, gemäß Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates eine Genehmigung in Abweichung von bestimmten gemeinsamen Vorschriften für die Flugsicherheit für den Einbau von Komponenten zu erteilen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 458)
Text
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Article 1
Frankreich kann — ausgehend von der Erklärung des Luftfahrzeugherstellers, dass die Motoren ähnlich denen sind, die in seiner Produktionslinie eingebaut werden — den Eignern der von der WACO Classic Aircraft Corporation hergestellten Luftfahrzeuge des Typs YMF5C, die Motoren der Teilenummer R755B2M zu kaufen und in ihr Luftfahrzeug einzubauen beabsichtigen, die Abweichung von Punkt M.A.501 von Anhang I (Teil-M) der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 genehmigen, sofern diese Motoren von qualifiziertem Personal und entsprechend dem Luftfahrzeuginstandhaltungsbuch eingebaut werden, das die notwendigen Informationen für den Aus- und Einbau dieser Motoren enthält.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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