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Seqlense EUR-Lex

Beschluss der Kommission vom 23. Februar 2017 zur Erteilung einzelner Lizenzen für alle Koordinatoren der Europäischen Referenznetzwerke zur Verwendung der Marke „European Reference Network“

CELEX
32017D0224(03)
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2017-02-23
In force since
2017-03-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Alle Koordinatoren der Europäischen Referenznetzwerke, die von dem ERN-Gremium der Mitgliedstaaten bestätigt wurden, haben ein nicht ausschließliches, gebührenfreies, bedingtes Recht zur Verwendung der Marke „European Reference Network“ (Registriernummer 012252128) für Initiativen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Europäischen Referenznetzwerke im Einklang mit den Zielen gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2011/24/EU.

Article 2

Alle Koordinatoren der Europäischen Referenznetzwerke, die von dem ERN-Gremium der Mitgliedstaaten bestätigt wurden, sind befugt, Unterlizenzen für das Recht zur Verwendung der Marke für Initiativen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten ihrer Netzwerke an die Mitglieder ihrer jeweiligen Netzwerke zu erteilen.

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