Durchführungsbeschluss (EU) 2017/224 der Kommission vom 8. Februar 2017 zur Festlegung der technischen und operativen Spezifikationen, durch die es ermöglicht wird, dass der kommerzielle, von dem System, das im Rahmen des Programms Galileo errichtet wurde, erbrachte Dienst die in Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Aufgabe erfüllen kann
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Article 1
Die technischen und operativen Spezifikationen, durch die es ermöglicht wird, dass der kommerzielle, von dem System, das im Rahmen dem Programms Galileo errichtet wurde, erbrachte Dienst die in Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Aufgabe erfüllen kann, werden im Anhang festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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