Durchführungsbeschluss (EU) 2017/258 der Kommission vom 13. Februar 2017 bezüglich der überarbeiteten Leistungsziele und angemessenen Maßnahmen in den von der Schweiz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten nationalen Plänen oder Plänen für funktionale Luftraumblöcke, die nicht mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den zweiten Bezugszeitraum vereinbar sind, sowie Verpflichtungen zur Ergreifung von Behebungsmaßnahmen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 728) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Die in Anhang I aufgeführten Ziele bezüglich der wesentlichen Leistungsbereiche Kapazität und Kosteneffizienz sowie die in dem gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004, wie in das Abkommen übernommen, von der Schweiz vorgelegten überarbeiteten FABEC-Leistungsplan enthaltenen angemessenen Maßnahmen sind hinsichtlich der im Durchführungsbeschluss 2014/132/EU festgelegten unionsweit geltenden Leistungsziele für den zweiten Bezugszeitraum nicht angemessen.
Article 2
In Bezug auf FABEC ergreift die Schweiz Behebungsmaßnahmen bezüglich ihrer Ziele in den wesentlichen Leistungsbereichen Kapazität und Kosteneffizienz und berücksichtigt dabei den Vorschlag in Anhang II.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Schweizerische Eidgenossenschaft gerichtet.
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