Beschluss (EU) 2017/339 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2016
Text
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Article 1
Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2016 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, damit über die Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 3 des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 240,1 Mio. EUR bereitgestellt werden können.
Article 2
Die Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 240,1 Mio. EUR gemäß Artikel 1 werden in vollem Umfang gegen die Spielräume im Rahmen der Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 5 (Verwaltung) des mehrjährigen Finanzrahmens für das Haushaltsjahr 2016 aufgerechnet.
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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