Beschluss (EU) 2017/340 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 werden Deutschland aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen in Höhe von 31475125 EUR bereitgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 14. Dezember 2016.
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