Beschluss (EU) 2017/344 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben 2017
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Article 1
Für den Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, damit über die Obergrenze für Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1176030960 EUR und über die Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 4 (Europa in der Welt) des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel in Höhe von 730120000 Mio. EUR bereitgestellt werden können.
Article 2
Der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1906150960 EUR aus Artikel 1 wird auf die bis zu den Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen in den Jahren 2017 bis 2019 verbleibenden Spielräume folgender Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens angerechnet: a) 2017: i) Rubrik 2 (Nachhaltiges Wachstum — natürliche Ressourcen): 575000000 EUR; ii) Rubrik 5 (Verwaltung): 507268804 EUR; b) 2018: Rubrik 5 (Verwaltung): 570000000 EUR; c) 2019: Rubrik 5 (Verwaltung): 253882156 EUR.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2017.
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