Beschluss der Kommission vom 18. April 2017 über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und zur Änderung des Beschlusses C(2015) 9500 der Kommission vom 24. November 2015
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Beschluss C(2015) 9500 der Kommission wird wie folgt geändert: In Artikel 6 Absatz 3 wird folgender Text angefügt: „Für die verspätete Zahlung eines Beitrags zur Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei durch einen Mitgliedstaat werden keine Zinsen fällig.“
Article 2
Dieser Beschluss gilt mit Wirkung vom 10. Februar 2016.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions