Durchführungsbeschluss (EU) 2017/450 der Kommission vom 13. März 2017 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Lactit als neuartige Lebensmittelzutat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 1576)
Text
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Article 1
Lactit gemäß der Spezifikation im Anhang dieses Beschlusses darf unbeschadet der Bestimmungen der Richtlinie 2002/46/EG als neuartige Lebensmittelzutat zur Verwendung in für Erwachsene bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln in Form von Kapseln oder Tabletten in einer Dosis von höchstens 20 g Lactit pro Tag gemäß Herstellerempfehlung in der Union in Verkehr gebracht werden.
Article 2
Die Bezeichnung des mit diesem Beschluss zugelassenen Lactits, die in der Kennzeichnung der Lebensmittel anzugeben ist, die diese Zutat enthalten, lautet „Lactit“.
Article 3
Dieser Beschluss ist gerichtet an DuPont Nutrition Biosciences ApS, Langebrogade 1, PO Box 17, DK-1001, Kopenhagen, Dänemark.
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