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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2017/479 des Rates vom 8. Dezember 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020

CELEX
32017D0479
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-12-08
In force since
2016-12-08
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020 wird — vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Abkommens — genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Article 3

Das Abkommen wird mit Ausnahme von Artikel 5 gemäß Artikel 19 Absatz 4 bis zum Abschluss der für seinen Abschluss notwendigen Verfahren ab dem ersten Tag nach seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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