Durchführungsbeschluss (EU) 2017/487 der Kommission vom 17. März 2017 zur Änderung der Entscheidung 2005/51/EG hinsichtlich des Zeitraums, in dem von mit Pestiziden oder persistenten organischen Schadstoffen verseuchte Böden zu Dekontaminierungszwecken in die EU eingeführt werden dürfen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 1693)
Text
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Article 1
In Artikel 1 Absatz 2 der Entscheidung 2005/51/EG wird das Datum „28. Februar 2017“ durch „31. Dezember 2019“ ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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