Beschluss (EU) 2017/503 der Kommission vom 8. November 2016 über die Beihilferegelung SA.39621 2015/C (ex 2015/NN) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 7086) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Der von der Französischen Republik angewandte Kapazitätsmechanismus stellt eine mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV dar.
Article 2
Die Kommission genehmigt die im Rahmen des Kapazitätsmarkts durchgeführte Beihilferegelung für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren. Alle Regelungen, die nach diesem Zeitraum beibehalten werden, müssen neu angemeldet werden.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
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