Durchführungsbeschluss (EU) 2017/553 der Kommission vom 22. März 2017 über die Kohärenz der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden eingereichten und überarbeiteten Pläne für funktionale Luftraumblöcke und der darin festgelegten Leistungsziele in den wesentlichen Leistungsbereichen Kapazität und Kosteneffizienz mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den zweiten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 1798) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Die im Anhang aufgeführten Leistungsziele bezüglich der wesentlichen Leistungsbereiche Kapazität und Kosteneffizienz, die in die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 vorgelegten überarbeiteten Leistungspläne aufgenommen wurden, stehen mit den im Durchführungsbeschluss 2014/132/EU der Kommission festgelegten unionsweit geltenden Leistungszielen für den zweiten Bezugszeitraum in Einklang.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Großherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande gerichtet.
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