Beschluss (EU) 2017/601 des Rates vom 6. März 2017 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Assoziazionsrates EU-Algerien, der diesem Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien die Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien, die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt sind, umsetzen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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