Beschluss des Rates vom 12. Juni 2017 zur Ernennung des Vizepräsidenten des Gemeinschaftlichen Sortenamtes
Text
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Article 1
1 Herr Francesco MATTINA wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Vizepräsidenten des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (im Folgenden „Amt“) ernannt.
2 Die Amtszeit von Herrn Francesco MATTINA beginnt mit dem Tag seines Amtsantritts. Dieser Zeitpunkt ist zwischen dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat des Amtes zu vereinbaren.
Article 2
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates des Amtes wird ermächtigt, den Dienstvertrag mit Herrn Francesco MATTINA zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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