Durchführungsbeschluss (EU) 2017/711 der Kommission vom 18. April 2017 über einen Antrag des Königreichs Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland auf Befreiung von der Registrierungspflicht nach Artikel 9 Absatz 4 der Richtlinie 98/41/EG in Bezug auf die an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft befindlichen Personen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 2371)
Text
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Article 1
Der Antrag des Königreichs Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 9 Absatz 4 der Richtlinie 98/41/EG auf Befreiung von der in Artikel 5 Absatz 1 dieser Richtlinie festgelegten Pflicht zur Registrierung der Personen, die sich an Bord der zwischen Rostock und Gedser (in beiden Fahrtrichtungen) verkehrenden Fahrgastschiffe befinden, wird hiermit genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark und an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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