Beschluss (EU) 2017/798 des Rates vom 25. April 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Regierung von Japan über ein Abkommen über Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik zwischen der Europäischen Union und der Regierung von Japan
Text
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Article 1
1 Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen mit der Regierung von Japan über ein Abkommen aufzunehmen, mit dem dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Japan über die Zusammenarbeit bei wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen Bestimmungen zum Austausch von Beweisen in wettbewerbsrechtlichen Ermittlungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit hinzugefügt werden.
2 Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Article 2
Die Kommission wird als Verhandlungsführer der Union benannt.
Article 3
Die Verhandlungen werden in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe „Wettbewerb“ des Rates geführt.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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