Durchführungsbeschluss (EU) 2017/811 der Kommission vom 10. Mai 2017 zur Genehmigung des von Belgien vorgelegten geänderten Plans für die Zulassung von Betrieben zum Handel mit Geflügel und Bruteiern innerhalb der Union gemäß der Richtlinie 2009/158/EG des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 2947) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Der am 24. Oktober 2016 von Belgien gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2009/158/EG bei der Kommission vorgelegte geänderte Plan mit den nationalen Maßnahmen, die die Einhaltung der in Anhang II der genannten Richtlinie festgelegten Regeln für die Zulassung von Betrieben zum Handel mit Geflügel und Bruteiern innerhalb der Union gewährleisten sollen, wird hiermit genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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