Beschluss (EU) 2017/876 des Rates vom 18. Mai 2017 über den Beitritt der Europäischen Union zum Internationalen Beratenden Baumwollausschuss (ICAC)
Text
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Article 1
Der Beitritt der Europäischen Union zum Internationalen Beratenden Baumwollausschuss wird im Namen der Union genehmigt. Die Geschäftsordnung des ICAC ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), die Mitteilung nach Artikel II Abschnitt 2 Buchstabe a der Geschäftsordnung des ICAC im Namen der Union vorzunehmen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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