Durchführungsbeschluss (EU) 2017/889 der Kommission vom 23. Mai 2017 zur Einstufung der Komoren als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland
Text
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Article 1
Die Union der Komoren wird als Drittland eingestuft, das die Kommission bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei als nichtkooperierendes Drittland betrachtet.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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