Beschluss (EU) 2017/900 des Rates vom 22. Mai 2017 zur Einsetzung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Artikel 50 EUV“ unter dem Vorsitz des Generalsekretariats des Rates
Text
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Article 1
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Artikel 50 EUV“ wird hiermit eingesetzt. Den Vorsitz führt das Generalsekretariat des Rates.
Article 2
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Artikel 50 EUV“ unterstützt den AStV und den Rat bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union. Sie wird aufgelöst, wenn ihr Auftrag erfüllt ist.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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