Durchführungsbeschluss (EU) 2017/945 des Rates vom 18. Mai 2017 über den automatisierten Austausch von DNA-Daten in der Slowakei, Portugal, Lettland, Litauen, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Zypern, Polen, Schweden, Malta und Belgien und zur Ersetzung der Beschlüsse 2010/689/EU, 2011/472/EU, 2011/715/EU, 2011/887/EU, 2012/58/EU, 2012/299/EU, 2012/445/EU, 2012/673/EU, 2013/3/EU, 2013/148/EU, 2013/152/EU und 2014/410/EU
Text
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Article 1
Für die Zwecke des automatisierten Abrufs und Abgleichs von DNA-Daten ist es der Slowakei, Portugal, Lettland, Litauen, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Zypern, Polen, Schweden, Malta und Belgien gestattet, weiterhin personenbezogene Daten gemäß den Artikeln 3 und 4 des Beschlusses 2008/615/JI zu empfangen und zu übermitteln.
Article 2
1 Die Beschlüsse 2010/689/EU, 2011/472/EU, 2011/715/EU, 2011/887/EU, 2012/58/EU, 2012/299/EU, 2012/445/EU, 2012/673/EU, 2013/3/EU, 2013/148/EU, 2013/152/EU und 2014/410/EU werden mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses unwirksam; die Gültigkeit des automatisierten Datenaustauschs, den die Mitgliedstaaten gemäß jener Beschlüsse vorgenommen haben, bleibt hiervon unberührt.
2 Die Mitgliedstaaten, die personenbezogene Daten gemäß den in Absatz 1 genannten Beschlüsse erhalten haben, sind weiterhin berechtigt, diese Daten auf nationaler Ebene oder zwischen Mitgliedstaaten für die in Artikel 26 des Beschlusses 2008/615/JI festgelegten Zwecke weiterzuverarbeiten.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss wird gemäß den Verträgen angewandt.
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