Beschluss (GASP) 2017/973 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo. ) (EULEX KOSOVO)
Text
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Article 1
Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 11 der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP erhält folgende Fassung: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Bestreitung der Ausgaben der EULEX KOSOVO vom 15. Juni 2017 bis zum 14. Juni 2018 beläuft sich auf 90914000 EUR. Von dem im Unterabsatz 11 genannten Betrag beläuft sich der zur Bestreitung der Ausgaben der EULEX KOSOVO für die Ausführung ihres Mandats im Kosovo dienende Betrag auf 49600000 EUR und der zur Bestreitung der Ausgaben für die Unterstützung der in einem Mitgliedstaat verlagerten Gerichtsverfahren dienende Betrag auf 41314000 EUR. Die Kommission unterzeichnet mit einem Registerführer, der im Auftrag eines Registers handelt, das für die Verwaltung der verlagerten Gerichtsverfahren zuständig ist, eine Finanzhilfevereinbarung für einen Betrag in Höhe von 41314000 EUR. Für diese Finanzhilfevereinbarung gelten die in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates enthaltenen Vorschriften für Finanzhilfen. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die EULEX KOSOVO für den darauf folgenden Zeitraum wird vom Rat festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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