Beschluss (EU) 2017/1101 des Rates vom 19. Juni 2017 zur Ernennung des Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Text
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Article 1
Herr Sven STÜRMANN, geboren am 20. November 1971 in Bonn (Deutschland), wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Amtes ernannt. Der Zeitpunkt, zu dem die in Absatz 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Amtes festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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