Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1161 der Kommission vom 23. Juni 2017 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/159 zur Festlegung der Verfahren für die Einreichung von Anträgen auf Finanzhilfen und von Zahlungsanträgen und der diesbezüglichen Informationen hinsichtlich der Sofortmaßnahmen gegen Pflanzenschädlinge gemäß der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 4221)
Text
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Article 4
Dieser Beschluss gilt für die Fälle von Schädlingsbefall, die der Kommission ab dem 1. Januar 2017 gemeldet werden.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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