Beschluss (EU) 2017/1206 des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2017
Text
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Article 1
Die einzelnen Beiträge zum EEF, die von den Mitgliedstaaten als zweite Tranche 2017 an die Kommission und die EIB zu zahlen sind, sind in der Tabelle im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Die anteiligen Beiträge der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Internen Abkommen über den 8. und 9. EEF werden entsprechend um den Betrag von 200000000 Mio. EUR aus freigegebenen Mitteln im Rahmen des 8. und 9. EEF verringert. Je nach Präferenz der einzelnen Mitgliedstaaten ist die finanzielle Anpassung bei der dritten Tranche 2017 und/oder der ersten Tranche 2018 vorzunehmen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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