Beschluss (EU) 2017/1392 der Kommission vom 25. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/350/EU zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5069) (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 6
Die im Anhang festgelegten Vergabekriterien und die diesbezüglichen Beurteilungsanforderungen gelten ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses für die Dauer von 78 Monaten.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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