Beschluss (EU) 2017/1435 des Rates vom 17. Juli 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau zu vertretenden Standpunkt
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau für die Jahre 2017-2019 zu vertretende Standpunkt beruht auf dem Entwurf für eine Empfehlung des Assoziationsrates, der diesem Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien die im Anhang festgelegte Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau umsetzen.
Article 2
Die im Anhang festgelegte Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau ersetzt die am 26. Juni 2014 angenommene Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau.
Article 3
Diese Empfehlung wird am Tag ihrer Annahme wirksam.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions