Beschluss (EU) 2017/1441 der Kommission vom 30. Juni 2017 über die von Polen angemeldete Beihilferegelung mit dem Titel „Beihilferegelung für Milcherzeuger“ (SA.45447 (2016/C) (ex 2016/N)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 4359)
Text
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Article 1
Die von Polen am 23. Mai 2016 angemeldete Beihilferegelung für Milcherzeuger ist eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV. Diese staatliche Beihilfe ist nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar. Daher darf die Beihilfe von den polnischen Behörde nicht eingeführt werden.
Article 2
Polen unterrichtet die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt dieses Beschlusses über die zur Einhaltung des Beschlusses ergriffenen Maßnahmen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.
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