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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2017/1507 der Kommission vom 28. August 2017 zur Änderung des Beschlusses 2005/37/EG zur Errichtung des Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums (ETSC) und zur Koordinierung der technischen Maßnahmen zum Schutz der Euro-Münzen gegen Fälschungen

CELEX
32017D1507
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2017-08-28
In force since
2017-09-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Das Europäische technische und wissenschaftliche Zentrum (ETSC) wird bei der GD ECFIN in Brüssel eingerichtet.

2 Für die Anwendung dieses Beschlusses wird der Generaldirektor der GD ECFIN ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und Verwaltungsvereinbarungen mit den Behörden von Drittstaaten und privaten Einrichtungen abzuschließen, damit das ETSC seine Aufgaben erfüllen kann. Diese Verwaltungsvereinbarungen können insbesondere die Übermittlung und den Austausch technischer Informationen betreffen.“

Article 2

Das ETSC nimmt folgende Aufgaben wahr: a) Es analysiert und klassifiziert jede neue Art von falschen Euro-Münzen gemäß den Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001; b) es trägt zur Verwirklichung der Ziele des Aktionsprogramms „Pericles“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates bei; c) es erfüllt die Aufgaben, die in den Artikeln 4, 5, 7 und 12 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und gemäß den Artikeln 2, 4, 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 des Rates vorgesehen sind; d) Es unterstützt die nationalen Münzanalysezentren (MAZ) der Mitgliedstaaten und die Polizeibehörden; es kooperiert zudem mit den zuständigen Behörden bei der Analyse von falschen Euromünzen und bemüht sich mit ihnen um ein höheres Schutzniveau.

Article 2 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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