Beschluss (EU) 2017/1790 des Rates vom 25. September 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme der EU-Armenien Partnerschaftsprioritäten zu vertretenden Standpunkt
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Armenien zu vertretende Standpunkt beruht auf dem Entwurf für eine Empfehlung des Kooperationsrates, der diesem Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Der Kooperationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien die im Anhang dargelegten EU-Armenien Partnerschaftsprioritäten umsetzen.
Article 2
Diese Empfehlung wird am Tag ihrer Annahme wirksam.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions