Beschluss (EU) 2017/1792 des Rates vom 29. Mai 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Bilateralen Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung im Namen der Union des Bilateralen Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung wird vorbehaltlich des Abschlusses des Abkommens genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Die Artikel 4 und 7 des Abkommens werden nach Maßgabe der Artikel 9 und 10 des Abkommens bis zum Abschluss der für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt.
Article 4
Die Kommission vertritt die Union in dem mit Artikel 7 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss, nachdem sie die Meinung der Ratsarbeitsgruppe Finanzdienstleistungen eingeholt hat, und informiert die Ratsarbeitsgruppe zu gegebenem Anlass, mindestens jedoch jährlich, über den Fortschritt bei der Umsetzung des Abkommens.
Article 5
Jeder im Namen der Union zu vertretende Standpunkt wird nach Maßgabe der Verträge angenommen, d.h. durch den Rat, gemäß Artikel 16 Absatz 1 des Vertrages über die Europäische Union oder gemäß Artikel 218 Absatz 9 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Article 6
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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