Beschluss (EU) 2017/1921 des Rates vom 16. Oktober 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union im Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, zur Aufstellung einer Liste von Schiedsrichtern zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der im Namen der Europäischen Union auf der vierten Tagung des Gemeinsamen Rates CARIFORUM-EU am 17. November 2017 zu vertretende Standpunkt in Bezug auf die Erstellung einer Liste von Schiedsrichtern beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Rates CARIFORUM-EU, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Kommission und die Mitgliedstaaten gerichtet.
Article 1
Die in Artikel 221 Absatz 1 vorgesehene und diesem Beschluss beigefügte Liste mit fünfzehn Schiedsrichtern wird von den Vertragsparteien angenommen.
Article 2
Der Handels- und Entwicklungsausschuss CARIFORUM-EU kann die diesem Beschluss beigefügte Schiedsrichterliste ändern.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am … in Kraft.
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