Beschluss (EU) 2017/1937 des Rates vom 11. Juli 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft
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Article 1
Die Unterzeichnung des Vertrags über die Verkehrsgemeinschaft im Namen der Europäischen Union wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — genehmigt. Der Wortlaut des Vertrags über die Verkehrsgemeinschaft ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), den Vertrag über die Verkehrsgemeinschaft im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Der Vertrag über die Verkehrsgemeinschaft wird gemäß Artikel 41 Absatz 3 des Vertrags über die Verkehrsgemeinschaft ab dem Tag seiner Unterzeichnung bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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