Beschluss (EU) 2017/1947 des Rates vom 23. Oktober 2017 zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschuss zu vertreten ist
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss nach Artikel 12 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung des Abkommens zu vertreten ist, stützt sich auf den Beschlussentwurf des Gemischten Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Die gemeinsamen Leitlinien für die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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