Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1949 der Kommission vom 25. Oktober 2017 zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2014/715/EU zur Ermittlung eines Drittlandes, das die Kommission als nichtkooperierendes Drittland gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei einstuft, in Bezug auf Sri Lanka
Text
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Article 1
Der Durchführungsbeschluss 2014/715/EU wird aufgehoben.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt mit Wirkung vom 22. Juni 2016.
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