Beschluss (EU) 2017/2007 des Rates vom 8. November 2017 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der dritten Tranche 2017
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Article 1
Die einzelnen Beiträge zum EEF, die die Mitgliedstaaten als dritte Tranche 2017 an die Kommission und die EIB zu zahlen haben, gehen aus der Tabelle im Anhang dieses Beschlusses hervor. Die Zahlung dieser Beiträge kann mit Anpassungen im Rahmen der Verringerung der Beiträge um 200000000 EUR aus freigegebenen Mitteln des 8. und des 9. EEF auf der Grundlage eines von jedem Mitgliedstaat mitgeteilten Anpassungsplans kombiniert werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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