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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2017/2111 der Kommission vom 5. Juli 2016 über die von Italien durchgeführte Gründung und Kapitalausstattung der Airport Handling S.p.A. SA.21420 (2014/C) (ex 2014/NN) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4103) (Nur der italienische Text ist verbindlich)Text von Bedeutung für den EWR.

CELEX
32017D2111
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-07-05
In force since
2017-12-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Mit dem Prozess, der zur Liquidation der SEA Handling S.p.A. und zur Gründung der Airport Handling S.p.A. führte, wurde keine wirtschaftliche Kontinuität zwischen dem erstgenannten und dem letztgenannten Unternehmen begründet.

2 Airport Handling ist nicht zur Rückzahlung der Beihilfe heranzuziehen, die im Beschluss C(2012) 9448 der Kommission vom 19. Dezember 2012, berichtigt durch den Beschluss C(2013) 1668 vom 22. März 2013 über die Beihilfe, die die SEA ihrer Tochter SEA Handling S.p.A. in den Jahren 2002-2010 gewährte, als mit dem Binnenmarkt unvereinbar eingestuft wurde.

Article 2

Die Gründung und die Kapitalausstattung der Airport Handling S.p.A. im Umfang von 25 Mio. EUR durch Italien stellen keine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.

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