Beschluss (EU) 2017/2210 des Rates vom 25. September 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Arabischen Republik Ägypten an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Arabischen Republik Ägypten an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) wird vorbehaltlich seines Abschlusses genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das Abkommen wird bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind, ab dem Tag vorläufig angewandt, an dem bei der Union die Notifizierung Ägyptens über den Abschluss seiner für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen Verfahren eingeht.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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