Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2238 der Kommission vom 5. Dezember 2017 über die Gleichwertigkeit des Rechts- und Aufsichtsrahmens für anerkannte Kontraktmärkte und Swap-Ausführungssysteme in den Vereinigten Staaten von Amerika gemäß der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR. )
Text
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Article 1
Für die Zwecke des Artikels 28 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 wird der Rechts- und Aufsichtsrahmen der Vereinigten Staaten von Amerika, der für die dort zugelassenen, im Anhang aufgeführten anerkannten Kontraktmärkte und Swap-Ausführungssysteme gilt, als gleichwertig mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 an Handelsplätze im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU betrachtet.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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